Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
(1) Die Anordnung tritt am Tage der Verkündung in Kraft.