Gesetze / Ausführungsanordnung zur Konzessionsabgabenanordnung
A/KAE§ 13
Stand: 10.06.2019
Als verbilligte Sachleistungen gelten auch Heimfallverpflichtungen. Über das Verfahren ihrer Ablösung im Einzelfall entscheidet der Reichskommissar für die Preisbildung.