Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Küchenmeister/Geprüfte Küchenmeisterin KüchMeistPrV § 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Bund2 Fassungen Historische Fassung — Stand 10.01.2020 bis 13.03.2020. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2003 in Kraft.