Gesetze / Kehr- und Überprüfungsordnung
KÜOAnlage 4 (zu § 7) Begriffsbestimmungen
Stand: 10.06.2019
(Fundstelle: BGBl. I 2009, 1305 - 1306; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote)
Es bedeuten die Begriffe:
Änderungsverlauf
-
14.06.2011 Ausfertigung
Anlage 4 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2011 (BGBl. I 1077)
BGBl. 2011 I S. 1077
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.