Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Justizgesetz Nordrhein-Westfalen

JustG NRW

§ 40 (weggefallen)

Nordrhein-Westfalen1 Entscheidung

Für § 40 JustG NRW liegt kein Text vor.

Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht.

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