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JustG NRW

§ 3a Landesjustizprüfungsamt, Justizprüfungsämter

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Das Landesjustizprüfungsamt ist an das für Justiz zuständige Ministerium angegliedert. An die Oberlandesgerichte ist jeweils ein Justizprüfungsamt angegliedert. Die Stellung der Behörden bleibt im Übrigen unberührt.

§ 3 § 4