Gesetze / Ausführungsanordnung zur Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes
JubVAnO1.
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/JubVAnO/1.#abs-1 (1) Auf Grund des § 8 Abs. 1 letzter Halbsatz und des § 9 der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Mai 1965 (BGBl. I S. 410) übertrage ich
die Ausübung der Befugnis zur Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter sowie die Entscheidung über die Versagung der Zuwendungen je für seinen Geschäftsbereich.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/JubVAnO/1.#abs-2 (2)
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/JubVAnO/1.#abs-3 (3) Für besondere Fälle behalte ich mir eine Ausnahmeregelung vor.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/JubVAnO/1.#abs-4 (4) Den Präsidenten der in Absatz 1 genannten Behörden und dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof werden die Zuwendungen von mir gewährt.