Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Bayerische Justizvollzugsakademie
JVAkadV§ 6 Lehrkräfte
Stand: 25.08.2026
Die Lehraufgaben an der Justizvollzugsakademie werden in der Regel von hauptamtlichen Lehrkräften wahrgenommen. Das Staatsministerium kann auch anderen fachlich und pädagogisch geeigneten Personen Lehraufträge erteilen.