nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 6 JVAkadV (Bayern) — Lehrkräfte

Verordnung über die Bayerische Justizvollzugsakademie

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Lehraufgaben an der Justizvollzugsakademie werden in der Regel von hauptamtlichen Lehrkräften wahrgenommen. Das Staatsministerium kann auch anderen fachlich und pädagogisch geeigneten Personen Lehraufträge erteilen.