Gesetze / Gesetz zur Errichtung einer "Stiftung Jüdisches Museum Berlin"
JMBStiftG§ 14 Gebühren
Stand: 10.06.2019
Die Stiftung kann nach näherer Bestimmung der Satzung Gebühren und sonstige Entgelte für die Benutzung von Stiftungseinrichtungen und für Veranstaltungen erheben.