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§ 14 JMBStiftG — Gebühren

Gesetz zur Errichtung einer "Stiftung Jüdisches Museum Berlin"

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Stiftung kann nach näherer Bestimmung der Satzung Gebühren und sonstige Entgelte für die Benutzung von Stiftungseinrichtungen und für Veranstaltungen erheben.