Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Justizkostengesetz
JKGBbg§ 12 (Inkrafttreten)
Stand: 23.08.2026
Für § 12 JKGBbg liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.