Gesetze / Landesrecht Sachsen / Justizfachwirtausbildungs- und Prüfungsverordnung
JFWAPVO§ 40 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Justizfachwirte vom 29. März 2018
(SächsGVBl. S. 135) außer Kraft.
Dresden, den 25. November 2024
Die Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Katja Meier