Gesetze / Landesrecht Bayern / Jäger- und Falknerprüfungsordnung
JFPO§ 10 Sachgebiete
Stand: 25.08.2026
Die Prüfung umfasst im schriftlichen und mündlichen Teil folgende Sachgebiete:
1. Jagdwaffen, Jagd- und Fanggeräte:
– Lang- und Kurzwaffen, Munition, Ballistik, Optik
– Handhabung, Pflege und Aufbewahrung von Lang- und Kurzwaffen, Umgang mit Munition
– Jagd- und Fanggeräte
– jagdbezogene Vorschriften des Waffenrechts und der Unfallverhütung sowie über Notwehr und Notstand
2. Biologie der Wildarten:
– Erkennungsmerkmale und Anatomie
– Lebensweise, Verhalten, Fortpflanzung
– Lebensräume
3. Rechtliche Vorschriften:
– Jagdrecht
– Tier-, Natur- und Artenschutzrecht sowie Landschaftspflegerecht
– Vorschriften über die Hygiene bei der Gewinnung und im Umgang mit Fleisch sowie bei der Abgabe von Fleisch von freilebendem Wild und zur Ausbildung der Jäger in Gesundheits- und Hygienefragen sowie zu Fragen der Umweltverschmutzung
4. Wildhege, Jagdbetrieb und jagdliche Praxis:
– Reviergestaltung, Maßnahmen zur Verbesserung des Wildlebensraums insbesondere in der Feldflur
– Richtlinien für die Hege und Bejagung des Schalenwildes
– Hegemaßnahmen einschließlich Fütterung
– Jagdarten, Ansprechen des Wildes, Jagdausübungsregeln
– Behandlung und Versorgung des erlegten Wildes, Wildbrethygiene
– Wildseuchen und Wildkrankheiten und ihre Bekämpfung
– Abnorme Verhaltensweisen und pathologische Veränderung beim Wild infolge Krankheit, Umweltverschmutzung oder sonstiger Faktoren, die die menschliche Gesundheit bei Verzehr von Wildbret schädigen können
5. Jagdhundewesen:
– Haltung, Erziehung und Führung von Jagdhunden
– Jagdhunderassen und ihre Eigenschaften
– Brauchbarkeitsprüfung
– Aspekte des Tierschutzes bei der Jagdausübung und dem Hundeeinsatz
6. Naturschutz, Landbau, Forstwesen, Wild- und Jagdschadensverhütung:
– Natur- und Artenschutz, insbesondere besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten
– Landbau
– Forstwesen, insbesondere Waldbau
– Wild- und Jagdschadensverhütung.