Gesetze / Landesrecht Bayern / Jäger- und Falknerprüfungsordnung

JFPO

§ 10 Sachgebiete

Stand: 25.08.2026

Bayern

Die Prüfung umfasst im schriftlichen und mündlichen Teil folgende Sachgebiete:

1. Jagdwaffen, Jagd- und Fanggeräte:

– Lang- und Kurzwaffen, Munition, Ballistik, Optik

– Handhabung, Pflege und Aufbewahrung von Lang- und Kurzwaffen, Umgang mit Munition

– Jagd- und Fanggeräte

– jagdbezogene Vorschriften des Waffenrechts und der Unfallverhütung sowie über Notwehr und Notstand

2. Biologie der Wildarten:

– Erkennungsmerkmale und Anatomie

– Lebensweise, Verhalten, Fortpflanzung

– Lebensräume

3. Rechtliche Vorschriften:

– Jagdrecht

– Tier-, Natur- und Artenschutzrecht sowie Landschaftspflegerecht

– Vorschriften über die Hygiene bei der Gewinnung und im Umgang mit Fleisch sowie bei der Abgabe von Fleisch von freilebendem Wild und zur Ausbildung der Jäger in Gesundheits- und Hygienefragen sowie zu Fragen der Umweltverschmutzung

4. Wildhege, Jagdbetrieb und jagdliche Praxis:

– Reviergestaltung, Maßnahmen zur Verbesserung des Wildlebensraums insbesondere in der Feldflur

– Richtlinien für die Hege und Bejagung des Schalenwildes

– Hegemaßnahmen einschließlich Fütterung

– Jagdarten, Ansprechen des Wildes, Jagdausübungsregeln

– Behandlung und Versorgung des erlegten Wildes, Wildbrethygiene

– Wildseuchen und Wildkrankheiten und ihre Bekämpfung

– Abnorme Verhaltensweisen und pathologische Veränderung beim Wild infolge Krankheit, Umweltverschmutzung oder sonstiger Faktoren, die die menschliche Gesundheit bei Verzehr von Wildbret schädigen können

5. Jagdhundewesen:

– Haltung, Erziehung und Führung von Jagdhunden

– Jagdhunderassen und ihre Eigenschaften

– Brauchbarkeitsprüfung

– Aspekte des Tierschutzes bei der Jagdausübung und dem Hundeeinsatz

6. Naturschutz, Landbau, Forstwesen, Wild- und Jagdschadensverhütung:

– Natur- und Artenschutz, insbesondere besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten

– Landbau

– Forstwesen, insbesondere Waldbau

– Wild- und Jagdschadensverhütung.

§ 9 § 11