Gesetze / Justizfachangestellten-Ausbildungsverordnung
JFAngAusbV§ 12 Prüfungsbereiche des Teiles 2
Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 01.08.2025
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Fachliche Sachbearbeitung“,
2.
„Auskünfte in Nachlasssachen und betreuungsgerichtlichen Angelegenheiten erteilen“ sowie
3.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.