Gesetze / Jugendarbeitsschutzgesetz
JArbSchG§ 15 Fünf-Tage-Woche
Stand: 10.06.2019
Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 15 JArbSchG →
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- BSG, 11.11.2021 – B 14 AS 33/20 RGrundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Nichtberücksichtigung bzw Privilegierung von Schülereinkommen - vier Wochen Erwerbstätigkeit innerhalb der Schulferien - zeitliche Begrenzung - Auslegung des Wochenbegriffs - Anzahl der ArbeitstageZitiert von 4
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