Gesetze / Jugendarbeitsschutzgesetz

JArbSchG

§ 15 Fünf-Tage-Woche

Stand: 10.06.2019

Bund2 Entscheidungen

Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen.

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