Gesetze / Jugendarbeitsschutzgesetz

JArbSchG

§ 15 Fünf-Tage-Woche

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen.

§ 14 § 16