Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen

JAG NRW

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 11. März 2003

Inhaltsübersicht

Einleitende Vorschrift

§ 1

Befähigung zum Richteramt; Regelstudienzeit

Erster Teil

Die erste Prüfung

§ 2

Prüfungsabschnitte; Zweck der Prüfung

Erster Abschnitt

Die staatliche Pflichtfachprüfung

§ 3

Justizprüfungsämter

§ 4

Mitglieder der Justizprüfungsämter

§ 5

Unabhängigkeit

§ 6

Zuständiges Prüfungsamt

§ 7

Zulassung

§ 8

Praktische Studienzeit

§ 9

Meldung

§ 10

Prüfungsabschnitte

§ 11

Gegenstände der Prüfung

§ 12

(weggefallen)

§ 13

Anfertigung der Aufsichtsarbeiten

§ 14

Bewertung der Aufsichtsarbeiten

§ 15

Mündliche Prüfung

§ 16

Entscheidungen des Prüfungsausschusses

§ 17

Prüfungsnoten

§ 18

Schlussentscheidung nach mündlicher Prüfung

§ 19

Niederschrift über die mündliche Prüfung

§ 20

Schlussentscheidung ohne mündliche Prüfung

§ 21

Zwischenentscheidung ohne mündliche Prüfung

§ 22

Ordnungswidriges Verhalten

§ 23

Begründung; Einsichtnahme

§ 24

Wiederholung der Prüfung

§ 25

Freiversuch

§ 26

Wiederholung zum Zwecke der Notenverbesserung

§ 27

Widerspruch; Klage

§ 27a

Einwendungen

Zweiter Abschnitt

Universitäre Prüfungen; Gesamtnote; Zeugnisse

§ 28

Universitäre Prüfungen

§ 29

Gesamtnote der ersten Prüfung; Zeugnisse

Zweiter Teil

Der juristische Vorbereitungsdienst

§ 30

Aufnahme in den Vorbereitungsdienst; Dienstbezeichnung

§ 31

Beendigung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses; Entlassung

§ 32

Dienstrechtliche Stellung

§ 32a

Vorbereitungsdienst in Teilzeit

§ 33

Leitung der gesamten Ausbildung

§ 34

Zuweisung zur Ausbildung

§ 35

Dauer und Einteilung des Vorbereitungsdienstes

§ 35a

Dauer des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit

§ 35b

Einteilung der Verlängerung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit

§ 36

Wahlstationen

§ 37

Ausbildungslehrgänge; ausbildungsfördernde Veranstaltungen

§ 38

Verlängerung des Vorbereitungsdienstes

§ 39

Ausbildungsziel

§ 40

Selbstständige Wahrnehmung von Aufgaben

§ 41

Ausbildung in der Praxis

§ 42

Einzelleistungen

§ 43

Arbeitsgemeinschaften

§ 43a

Arbeitsgemeinschaften bei einer Teilzeitbeschäftigung

§ 44

Leitung der Arbeitsgemeinschaften

§ 45

Gestaltung der Arbeitsgemeinschaften; Teilnahme

§ 46

Zeugnisse

Dritter Teil

Die zweite juristische Staatsprüfung

§ 47

Zweck der Prüfung

§ 48

Landesjustizprüfungsamt

§ 49

Mitglieder des Landesjustizprüfungsamtes

§ 50

Meldung und Zulassung zur Prüfung

§ 51

Prüfungsabschnitte

§ 52

Gegenstände der Prüfung

§ 53

Anfertigung der Aufsichtsarbeiten

§ 54

Bewertung der Aufsichtsarbeiten

§ 55

Mündliche Prüfung

§ 56

Prüfungsentscheidungen; Prüfungsnoten; Zeugnisse

§ 56a

Wiederholung der Prüfung zum Zwecke der Notenverbesserung

§ 57

Ergänzungsvorbereitungsdienst

§ 58

Wiederholung der Prüfung

§ 59

Nochmalige Wiederholung der Prüfung

§ 60

Widerspruch, Klage, Einwendungen

§ 61

Bezeichnung "Assessorin" oder "Assessor"

Vierter Teil

Anrechnungen; Aufbewahrungsfristen

§ 62

(weggefallen)

§ 63

Anrechnung einer Ausbildung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt

§ 64

Aufbewahrungsfristen, Digitalisierung von Prüfungsleistungen

Fünfter Teil

Schlussvorschriften

§ 65

Rechts- und Verwaltungsvorschriften

§ 66

(weggefallen)

§ 67

In-Kraft-Treten

Einleitende Vorschrift

§ 1