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JAG NRW§ 17 Prüfungsnoten
Stand: 07.05.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/JAG%20NRW/17#abs-1 (1) Die einzelnen Prüfungsleistungen sind mit einer der folgenden Noten und Punktzahlen zu bewerten:
sehr gut:
eine besonders hervorragende Leistung
= 16-18 Punkte
gut:
eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung
= 13 - 15 Punkte
vollbefriedigend:
eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung
= 10 - 12 Punkte
befriedigend:
eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht
= 7 - 9 Punkte
ausreichend:
eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht
= 4 - 6 Punkte
mangelhaft:
eine an erheblichen Mängeln leidende, im ganzen nicht mehr brauchbare Leistung
= 1 - 3 Punkte
ungenügend:
eine völlig unbrauchbare Leistung
= 0 Punkte.
Zwischennoten undvon vollen Zahlenwerten abweichende Punktzahlen dürfen nicht verwendet werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/JAG%20NRW/17#abs-2 (2) Soweit Einzelbewertungen rechnerisch zu Gesamtbewertungen zusammengefasst werden, entsprechen den ermittelten Punkten folgende Notenbezeichnungen:
14,00 - 18,00 Punkte:
sehr gut
11,50 - 13,99 Punkte:
gut
9,00 - 11,49 Punkte:
vollbefriedigend
6,50 - 8,99 Punkte:
befriedigend
4,00 - 6,49 Punkte:
ausreichend
1,50 - 3,99 Punkte:
mangelhaft
0 - 1,49 Punkte:
ungenügend.
Wird zitiert von 22 Entscheidungen zu § 17 JAG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 05.07.2024 – 6 B 151/24
- OVG NRW, 12.11.2019 – 1 A 1116/17
- OVG NRW, 12.11.2019 – 1 A 1112/17Zitiert von 9
- OVG NRW, 17.04.2014 – 6 B 47/14Zitiert von 10
- VG Arnsberg, 18.12.2013 – 2 L 628/13
- VG Düsseldorf, 24.04.2006 – 13 L 2343/05
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 15.05.2024 – 6 B 187/24Zitiert von 3
- VG Düsseldorf, 26.01.2024 – 15 K 7729/22
- OVG NRW, 22.08.2023 – 6 A 2733/21Zitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 17 JAG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.