Gesetze / Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des Öffentlichen Rechts - zur Regelung der jüdischen Militärseelsorge
JüdMilSeelsVtrArt 4
Stand: 21.07.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/J%C3%BCdMilSeelsVtr/4#abs-1 (1) Aufgabe der Militärrabbiner und Militärrabbinerinnen ist die Lehre der Halacha (jüdisches Recht), die Entscheidung religiöser Fragen, die Sicherstellung der Einhaltung der Mizwot (jüdische Gebote) und die Seelsorge im In- und Ausland sowie im Rahmen einer Begleitung in Auslandseinsätzen und Übungen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/J%C3%BCdMilSeelsVtr/4#abs-2 (2) In Erfüllung dieses Dienstes sind sie von staatlichen Weisungen unabhängig.