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Art 4 JüdMilSeelsVtr

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des Öffentlichen Rechts - zur Regelung der jüdischen Militärseelsorge

Stand: 21.07.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Aufgabe der Militärrabbiner und Militärrabbinerinnen ist die Lehre der Halacha (jüdisches Recht), die Entscheidung religiöser Fragen, die Sicherstellung der Einhaltung der Mizwot (jüdische Gebote) und die Seelsorge im In- und Ausland sowie im Rahmen einer Begleitung in Auslandseinsätzen und Übungen.

(2) In Erfüllung dieses Dienstes sind sie von staatlichen Weisungen unabhängig.