Gesetze / Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des Öffentlichen Rechts - zur Regelung der jüdischen Militärseelsorge

JüdMilSeelsVtr

Art 23

Stand: 21.07.2020

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/J%C3%BCdMilSeelsVtr/23#abs-1 (1) Der Vertrag bedarf der Zustimmung des Deutschen Bundestages durch ein Bundesgesetz.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/J%C3%BCdMilSeelsVtr/23#abs-2 (2) Er tritt am Tag des Inkrafttretens des Gesetzes, mit dem diesem Vertrag zugestimmt wird, in Kraft.

Art 22