Gesetze / Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des Öffentlichen Rechts - zur Regelung der jüdischen Militärseelsorge
JüdMilSeelsVtrArt 2
Stand: 21.07.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/J%C3%BCdMilSeelsVtr/2#abs-1 (1) Die jüdische Militärseelsorge als Teil der religiösen Betreuung wird im Auftrag und unter Aufsicht des Zentralrats der Juden in Deutschland ausgeübt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/J%C3%BCdMilSeelsVtr/2#abs-2 (2) Der Staat sorgt für den organisatorischen Aufbau der Militärseelsorge und trägt ihre Kosten.