Gesetze / Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des Öffentlichen Rechts - zur Regelung der jüdischen Militärseelsorge
JüdMilSeelsVtrArt 10
Stand: 21.07.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/J%C3%BCdMilSeelsVtr/10#abs-1 (1) Der Militärbundesrabbiner ist zuständig für alle religiösen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der jüdischen Militärseelsorge, insbesondere für
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/J%C3%BCdMilSeelsVtr/10#abs-2 (2) Im Rahmen seiner religiösen Verantwortung für die jüdische Militärseelsorge kann sich der Militärbundesrabbiner in Ansprachen sowie mit Verfügungen und anderen schriftlichen Verlautbarungen an die jüdischen Soldaten und Soldatinnen in den jüdischen Gemeinden vor Ort sowie an die Militärrabbiner und Militärrabbinerinnen wenden.