Gesetze / Gesetz über die jüdische Militärseelsorge

JüdMilSeelsG

Art 1

Stand: 21.07.2020

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/J%C3%BCdMilSeelsG/1#abs-1 (1) Dem in Berlin am 20. Dezember 2019 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des Öffentlichen Rechts – wird zugestimmt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/J%C3%BCdMilSeelsG/1#abs-2 (2) Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Art 2