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Art 1 JüdMilSeelsG

Gesetz über die jüdische Militärseelsorge

Stand: 21.07.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Dem in Berlin am 20. Dezember 2019 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des Öffentlichen Rechts – wird zugestimmt.

(2) Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.