Gesetze / Investitionszulagengesetz 2005
InvZulG 2005§ 9 Ermächtigung
Stand: 10.06.2019
Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, den Wortlaut dieses Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung mit neuem Datum bekannt zu machen.
Gesetze / Investitionszulagengesetz 2005
InvZulG 2005Stand: 10.06.2019
Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, den Wortlaut dieses Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung mit neuem Datum bekannt zu machen.