Gesetze / Investmentsteuergesetz

InvStG

§ 25 Getrennte Besteuerungsregelungen

Stand: 10.06.2019

Bund

Die Vorschriften des Kapitels 2 sind auf Spezial-Investmentfonds und deren Anleger nicht anzuwenden, es sei denn, in Kapitel 3 werden abweichende Bestimmungen getroffen.

§ 24 § 26