Gesetze / Investmentsteuergesetz
InvStG§ 25 Getrennte Besteuerungsregelungen
Stand: 10.06.2019
Die Vorschriften des Kapitels 2 sind auf Spezial-Investmentfonds und deren Anleger nicht anzuwenden, es sei denn, in Kapitel 3 werden abweichende Bestimmungen getroffen.