Gesetze / Investmentsteuergesetz
InvStG§ 24 Kein Wechsel zu den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds
Stand: 10.06.2019
Wenn Investmentfonds oder ihre Anleger der Besteuerung nach Kapitel 2 unterlegen haben, so ist ein Wechsel zur Besteuerung nach Kapitel 3 ausgeschlossen.
Änderungsverlauf
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19.07.2016 Ausfertigung
§ 24 eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2016 (BGBl. I 1730)
BGBl. I S. 1730
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.