Gesetze / Investmentsteuergesetz

InvStG

§ 24 Kein Wechsel zu den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds

Stand: 10.06.2019

Bund

Wenn Investmentfonds oder ihre Anleger der Besteuerung nach Kapitel 2 unterlegen haben, so ist ein Wechsel zur Besteuerung nach Kapitel 3 ausgeschlossen.

§ 23 § 25