Gesetze / Investmentsteuergesetz
InvStG§ 24 Kein Wechsel zu den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds
Stand: 10.06.2019
Wenn Investmentfonds oder ihre Anleger der Besteuerung nach Kapitel 2 unterlegen haben, so ist ein Wechsel zur Besteuerung nach Kapitel 3 ausgeschlossen.