Gesetze / Integrationskurstestverordnung
IntTestV§ 4 Prüfungsunterlagen
Stand: 10.06.2019
Die Prüfungsunterlagen werden den Prüfungsstellen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) oder durch das nach § 17 Absatz 1 Satz 5 der Integrationskursverordnung beauftragte Testinstitut zur Verfügung gestellt.