Gesetze / Gesetz über internationale Patentübereinkommen
IntPatÜbkGArt II § 13 Ersuchen um Erstattung technischer Gutachten
Stand: 10.06.2019
Ersuchen der Gerichte um Erstattung technischer Gutachten nach Artikel 25 des Europäischen Patentübereinkommens werden in unmittelbarem Verkehr an das Europäische Patentamt übersandt.