Gesetze / Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an Militärpersonal der internationalen militärischen Hauptquartiere in der Bundesrepublik Deutschland

IntMilPVorRV

§ 2

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/IntMilPVorRV/2#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/IntMilPVorRV/2#abs-2 (2) Diese Verordnung tritt an dem Tage außer Kraft, an dem das Ergänzungsabkommen außer Kraft tritt.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/IntMilPVorRV/2#abs-3 (3) Der Tag des Außerkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

§ 1