Gesetze / Verordnung zu dem Abkommen vom 21. April 2026 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentrum für internationale Forstforschung über den Sitz des Zentrums für internationale Forstforschung in der Bundesrepublik Deutschland

IntForstFZAbkV

Art 2

Stand: 10.09.2026

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/IntForstFZAbkV/2#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 30 Absatz 1 in Kraft tritt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/IntForstFZAbkV/2#abs-2 (2) Diese Verordnung tritt an dem Tag außer Kraft, an dem das Abkommen außer Kraft tritt.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/IntForstFZAbkV/2#abs-3 (3) Der Tag des Inkrafttretens und der Tag des Außerkrafttretens sind im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

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