Gesetze / Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz
IntFamRVG§ 54 Übersetzungen
Stand: 06.02.2024
Die Höhe der Vergütung für die von der Zentralen Behörde veranlassten Übersetzungen richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.