Gesetze / Installateur- und Heizungsbauermeisterverordnung
InstallateurHeizungsbauerMstrV§ 7 Allgemeine Prüfungs- und Verfahrensregelungen, weitere Regelungen zur Meisterprüfung
Stand: 02.02.2022
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/InstallateurHeizungsbauerMstrV/7#abs-1 (1) Die Vorschriften der Meisterprüfungsverfahrensverordnung bleiben unberührt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/InstallateurHeizungsbauerMstrV/7#abs-2 (2) Die Prüfung in den Teilen III und IV der Meisterprüfung bestimmt sich nach der Allgemeinen Meisterprüfungsverordnung vom 26. Oktober 2011 (BGBl. I S. 2149) in der jeweils geltenden Fassung.