Gesetze / Insolvenzstatistikgesetz

InsStatG

§ 1 Insolvenz- und Restrukturierungsstatistik

Stand: 01.01.2022

Bund2 Fassungen

Für wirtschaftspolitische Planungsentscheidungen werden über Insolvenzverfahren und Restrukturierungssachen monatliche und jährliche Erhebungen als Bundesstatistik durchgeführt.

→§ 2