Gesetze / Insolvenzstatistikgesetz
InsStatG§ 1 Insolvenz- und Restrukturierungsstatistik
Stand: 01.01.2022
Für wirtschaftspolitische Planungsentscheidungen werden über Insolvenzverfahren und Restrukturierungssachen monatliche und jährliche Erhebungen als Bundesstatistik durchgeführt.