Gesetze / Landesrecht Sachsen / Inklusionszuweisungsverordnung
InklZuwVO§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/InklZuwVO/4#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/InklZuwVO/4#abs-2 (2) Gleichzeitig tritt die Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Gewährung einer Zuwendung für besondere Maßnahmen zur Integration von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen in allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen vom 18. Februar 2003 (SächsABl. S. 244), die durch die Richtlinie vom 29. April 2003 (SächsABl. S. 535) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2017 (SächsABl. SDr. S. S 409), außer Kraft.
Dresden, den 13. Mai 2019
Der Staatsminister für Kultus
Christian Piwarz