Gesetze / Informationselektronikerausbildung-Erprobungsverordnung InfoElekAusbErprbV § 2 Zeitliche Anwendung Bund2 Fassungen Historische Fassung — Stand 01.08.2021 bis 25.06.2026. Zur aktuellen Fassung → § 1 ist für Prüfungen anzuwenden, die bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 begonnen werden.