Gesetze / Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung
ImmVermVAnlage 2 (zu § 3 Absatz 8) Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung „Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“ und „Geprüfte Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“ nach § 34i Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung
Stand: 10.06.2019
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 1055)
Herr/Frau . . . . . .
(Name und Vorname)
geboren am . . . . . . in . . . . . .
wohnhaft in . . . . . .
hat am . . . . . .
vor der Industrie- und Handelskammer . . . . . .
die Sachkundeprüfung für die Ausübung des Gewerbes als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung erfolgreich abgelegt.
Die Sachkundeprüfung erstreckte sich insbesondere auf die fachspezifischen Kenntnisse, Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:
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| (Stempel/Siegel) | ||||
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| (Ort und Datum) | (Unterschrift) | |||
Änderungsverlauf
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17.12.2018 Ausfertigung
Anlage 2 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I 2483)
BGBl. 2018 I S. 2483
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