Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische IVU-Abwasser-Verordnung
IVUAbwV§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 25.08.2026
Diese Verordnung gilt für das Einleiten von Abwasser, das in den in Anhang I der Richtlinie 96/61/EG aufgeführten Anlagen (IVU-Anlagen) anfällt.