Gesetze / Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetz

IVSG

§ 3 Einführung intelligenter Verkehrssysteme

Stand: 21.05.2026

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/IVSG%202026/3#abs-1 (1) Bei der Einführung von IVS-Anwendungen und IVS-Diensten haben die zuständigen Stellen die nach Artikel 6 in Verbindung mit Anhang II der Richtlinie 2010/40/EU erlassenen Grundsätze für die Spezifikationen zu beachten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/IVSG%202026/3#abs-2 (2) Die zuständigen Stellen haben sicherzustellen, dass die in Anhang IV der Richtlinie 2010/40/EU aufgeführten IVS-Dienste für die geografischen Abdeckungen, für die sie jeweils zuständig sind, so früh wie möglich und spätestens bis zu den in Anhang IV der Richtlinie 2010/40/EU festgelegten Zeitpunkten eingeführt werden.

§ 2 § 4