Gesetze / IT-System-Management-Kaufleute-Ausbildungsverordnung

ITSManKflAusbV

§ 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt

Stand: 01.08.2020

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ITSManKflAusbV/6#abs-1 (1) Die Abschlussprüfung besteht aus den Teilen 1 und 2.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ITSManKflAusbV/6#abs-2 (2) Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt, Teil 2 am Ende der Berufsausbildung. Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.

§ 5 § 7