Gesetze / ITS-Arzneimittelbevorratungsverordnung ITSABV § 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Bund2 Fassungen Historische Fassung — Stand 31.03.2021 bis 06.07.2021. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft; sie tritt nach § 5 Absatz 4 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes außer Kraft.