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§ 3 ITSABV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

ITS-Arzneimittelbevorratungsverordnung

Historische Fassung: Stand 31.03.2021 bis 06.07.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft; sie tritt nach § 5 Absatz 4 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes außer Kraft.