Gesetze / IT-Fortbildungsverordnung
IT-FortbV§ 18 Prüfungsinhalte im Prüfungsteil "Betriebliche IT-Prozesse" (IT-Ökonom)
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/IT-FortbV/18?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin soll durch die Erstellung der Dokumentation nachweisen, dass er/sie ein praxisrelevantes Projekt oder Aufgaben aus mindestens einem der folgenden IT-Geschäftsprozesse planen, durchführen und dokumentieren kann:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/IT-FortbV/18?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Die Dokumentation soll eine Darstellung und analytische Bewertung über Entstehung und Ablauf der Projektarbeit oder Lösungskonzeption enthalten. Der Dokumentation ist eine englischsprachige Kurzfassung (Abstract) mit den wesentlichen Inhalten der Projektdokumentation voranzustellen. Durch die Dokumentation soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie in der Lage ist,