§ 7 Sachliche Zuständigkeit
Stand: 10.06.2019
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- OLG Brandenburg, 21.08.2025 – 2 OAus 31/25
- BGH, 08.10.2025 – 2 ARs 397/25
- BGH, 04.04.2024 – 2 ARs 408/23Auslieferungssache: Anfechtbarkeit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Anordnung von Telekommunikationsüberwachungs- und AufenthaltsortermittlungsmaßnahmenZitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/IStGHG/7#abs-1 (1) Die gerichtlichen Entscheidungen erlässt, soweit nichts anderes bestimmt ist, das Oberlandesgericht. Die Entscheidungen des Oberlandesgerichts sind unanfechtbar.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/IStGHG/7#abs-2 (2) Die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht bereitet die Entscheidung über die Überstellung vor und führt die bewilligte Überstellung durch.