§ 57 Zustellungen (Zu Artikel 58 Abs. 7 Satz 4, Artikel 93 Abs. 1 Buchstabe d des Römischen Statuts)
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/IStGHG/57#abs-1 (1) Für das Verfahren bei Zustellungen gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/IStGHG/57#abs-2 (2) Die Zustellung einer Ladung des Gerichtshofes an den Beschuldigten im Wege der Ersatzzustellung ist ausgeschlossen.