Gesetze / Industriemeister-Printmedien-Fortbildungsprüfungsverordnung
IMPMedFPrV§ 4 Gliederung der Prüfung
Die Prüfung nach § 2 Nummer 1 gliedert sich in zwei aufeinander aufbauende Prüfungsteile:
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IMPMedFPrVDie Prüfung nach § 2 Nummer 1 gliedert sich in zwei aufeinander aufbauende Prüfungsteile: