Gesetze / Industriemeister Printmedien-Bachelor Professional Print-Fortbildungsprüfungsverordnung
IMPMedBAProPrFPrV§ 17 Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Medienproduktion“
Stand: 24.12.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/IMPMedBAProPrFPrV/17#abs-1 (1) In der Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Medienproduktion“ bildet der von der zu prüfenden Person nach § 13 Absatz 2 Satz 2 gewählte Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkt „Druck und Druckveredelung“ oder „Druckweiterverarbeitung“ den Kern. Darüber hinaus ist der Qualifikationsschwerpunkt „Produkte und Prozesse der Print- und Digitalmedienproduktion“ in die Situationsaufgabe einzubeziehen. Die in der Situationsaufgabe zu prüfenden Qualifikationsinhalte bestimmen sich nach den §§ 18 bis 20.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/IMPMedBAProPrFPrV/17#abs-2 (2) Die Situationsaufgabe soll außerdem Qualifikationsinhalte aus den Qualifikationsschwerpunkten des Handlungsbereichs „Führung und Organisation“ einbeziehen. Die einbezogenen Qualifikationsinhalte sollen dann nicht Bestandteil der Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Führung und Organisation“ sein.