Gesetze / Industriemeister Printmedien-Bachelor Professional Print-Fortbildungsprüfungsverordnung
IMPMedBAProPrFPrV§ 10 Prüfungsbereich „Betriebswirtschaftliches Handeln“
Stand: 24.12.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/IMPMedBAProPrFPrV/10#abs-1 (1) Im Prüfungsbereich „Betriebswirtschaftliches Handeln“ soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte im Rahmen praxisbezogener Handlungen zu berücksichtigen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge aufzuzeigen sowie Unternehmensformen darzustellen. Weiterhin sollen die Fähigkeiten nachgewiesen werden, betriebliche Abläufe nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten planen, beurteilen und beeinflussen zu können.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/IMPMedBAProPrFPrV/10#abs-2 (2) In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: