Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über das Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz
IFPV§ 3 Aufsicht, Leitung
Stand: 25.08.2026
Das IFP ist eine eigenständige, dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (Staatsministerium) unmittelbar nachgeordnete Behörde. Es untersteht der Fachaufsicht des Staatsministeriums.